Norm
EO §225Rechtssatz
Es spielt für den Ausgedingsberechtigten überhaupt keine Rolle, ob das Deckungskapital richtig bemessen wurde bzw ob die laufenden Zinsen aus der zinstragenden Anlegung desselben ausreichen, um seine Forderung zu erfüllen. Der Ersteher hat das Aufgedinge als eine nun ihn selbst treffende Last übernommen und muß es daher auch erfüllen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0003756Dokumentnummer
JJR_19840704_OGH0002_0030OB00059_8400000_006