Norm
ArbVG §105Rechtssatz
Ungeachtet der während der Krankheit bestehenden Unkündbarkeit kann das betriebsverfassungsrechtliche Vorverfahren schon vor dem Arbeitsantritt eingeleitet und fortgesetzt werden. Ausgeschlossen ist nur der Ausspruch einer Kündigung während dieses Zeitraumes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0051573Dokumentnummer
JJR_19840710_OGH0002_0040OB00083_8400000_003