RS OGH 1984/7/10 4Ob83/84

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Veröffentlicht am 10.07.1984
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Norm

ArbVG §105
KollV für die bei österreichischen Wochenzeitungen angestellten Redakteure. Redakteursaspiranten und Reporter §37 Z4

Rechtssatz

Ungeachtet der während der Krankheit bestehenden Unkündbarkeit kann das betriebsverfassungsrechtliche Vorverfahren schon vor dem Arbeitsantritt eingeleitet und fortgesetzt werden. Ausgeschlossen ist nur der Ausspruch einer Kündigung während dieses Zeitraumes.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 83/84
    Entscheidungstext OGH 10.07.1984 4 Ob 83/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0051573

Dokumentnummer

JJR_19840710_OGH0002_0040OB00083_8400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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