Norm
EheG §55 dRechtssatz
Hat die Beklagte ihren auf § 61 Abs 3 EheG gestützten Antrag vor dem Prozeßgericht zu einer zeit gestellt, als dem Scheidungsbegehren des Klägers das angenommene Prozeßhindernis der rechtskräftig entschiedenen Streitsache noch nicht entgegenstand (hier:
mittlerweilige rechtskräftige Scheidung durch ein kanadisches Gericht), kommt ihr in der Weiterverfolgung ihres Rechtsschutzanspruches § 29 JN zustatten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0046175Dokumentnummer
JJR_19840712_OGH0002_0060OB00592_8400000_003