RS OGH 1984/8/31 1Ob14/84

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Veröffentlicht am 31.08.1984
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Norm

WRG §32

Rechtssatz

Einbringungen im Sinne des § 32 Abs 2 lit a WRG sind ohne Rücksicht darauf, ob hiezu eine Anlage erforderlich ist oder nicht, bewilligungspflichtig, wenn nach allgemeinen praktischen Erfahrungen mit einer Beeinträchtigung der Beschaffenheit des Gewässers zu rechnen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0082539

Dokumentnummer

JJR_19840831_OGH0002_0010OB00014_8400000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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