Norm
StGB §22 Abs1Rechtssatz
Die Verhängung einer Freiheitsstrafe ist keine Voraussetzung für die Einweisung nach § 22 Abs 1 StGB; es genügt, daß überhaupt eine Verurteilung wegen der Anlaßtat ergeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0090093Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.01.2018