Norm
KAG §8 Abs3Rechtssatz
§ 8 Abs 3 KAG schreibt die Einholung einer von Willensmängeln freien Zustimmung der Patienten bzw seines gesetzlichen Vertreters für jeden der Heilbehandlung dienenden operativen Eingriff vor. Umso mehr bedarf es der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, wenn an einem Kleinkind außergewöhnliche, nicht der Heilbehandlung, sondern der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse zur allfälligen Verbesserung der Behandlungsmethoden dienende Untersuchungen und Eingriffe vorgenommen werden sollen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0065897Dokumentnummer
JJR_19840911_OGH0002_0090OS00121_8400000_001