Norm
StGB §151Rechtssatz
Das Vorsatzerfordernis, sich oder einem Dritten eine Versicherungsleistung zu verschaffen, stellt eine besondere Spielart des Bereicherungsvorsatzes dar und enthält - wie dieser - rechtlich völlig gleichwertige Alternativen (Wahlfeststellung im Spruch daher nicht undeutlich im Sinne des § 281 Abs 1 Z 5 StPO).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0094779Dokumentnummer
JJR_19840911_OGH0002_0090OS00100_8400000_001