Norm
EO §40Rechtssatz
Erscheint die Entscheidung über einen Einstellungsantrag des Verpflichteten von der Ermittlung und Feststellung des streitigen Umstandes, ob die betreibende Partei im Vergleich die Einstellung der Exekution sofort und unabhängig von der vollständigen Zahlung eines bestimmten Betrages oder nur für den Fall der Zahlung dieses Betrages "gewährt" hat, abhängig, ist der Verpflichtete in analoger Anwendung des § 40 Abs 2 EO auf den Rechtsweg zu verweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0001357Dokumentnummer
JJR_19840912_OGH0002_0030OB00085_8400000_001