RS OGH 1984/9/12 3Ob85/84

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Veröffentlicht am 12.09.1984
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Norm

EO §40

Rechtssatz

Erscheint die Entscheidung über einen Einstellungsantrag des Verpflichteten von der Ermittlung und Feststellung des streitigen Umstandes, ob die betreibende Partei im Vergleich die Einstellung der Exekution sofort und unabhängig von der vollständigen Zahlung eines bestimmten Betrages oder nur für den Fall der Zahlung dieses Betrages "gewährt" hat, abhängig, ist der Verpflichtete in analoger Anwendung des § 40 Abs 2 EO auf den Rechtsweg zu verweisen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 85/84
    Entscheidungstext OGH 12.09.1984 3 Ob 85/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0001357

Dokumentnummer

JJR_19840912_OGH0002_0030OB00085_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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