RS OGH 1984/9/13 9Os78/83, 15Os181/95, 11Os31/02, 11Os149/21b

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Veröffentlicht am 13.09.1984
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Norm

StGB §146 C3

Rechtssatz

Eine Vermögensbeeinträchtigung tritt immer schon dann ein, wenn eine Gewinnchance eines Glücksgeschäftes vereitelt wird (hier zu - bloß vorgetäuschten - Börsengeschäften, ua Warenterminkontrakten).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0094471

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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