Norm
ZPO §477 CRechtssatz
Die amtswegige Wahrnehmung einer Nichtigkeit setzt das Vorliegen eines zulässigen Rechtsmittels gegen die davon betroffene Entscheidung voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0041907Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.07.2020