Norm
MRG §1Rechtssatz
Der Wohnungsbegriff des MRG deckt sich - abgesehen von der Einschränkung des Anwendungsbereiches des MRG auf die Raummiete (siehe Würth - Zingher, MRG 3. Auflage Anmerkung 2 und 4 zu § 1) - mit dem von der Lehre und Rechtsprechung erarbeiteten Wohnungsbegriff des MG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0069213Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.12.2011