Norm
StGB §41Rechtssatz
Die begründete Aussicht, daß ein Angeklagter auch bei einer das gesetzliche Mindestmaß unterschreitenden Freiheitsstrafe keine weiteren strafbaren Handlungen begehen werde, kann auch durch eine gleichzeitige Anstaltseinweisung nach § 21 Abs 2 StGB gewährleistet sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0091367Dokumentnummer
JJR_19840918_OGH0002_0100OS00140_8400000_001