Norm
StGB §50 Abs1Rechtssatz
Die Erteilung einer Weisung ist notwendig, wenn ohne sie ein neuerliches Straffälligwerden wahrscheinlich wäre; sie ist zweckmäßig, wenn durch sie die Wahrscheinlichkeit eines neuerlichen Straffälligwerdens verringert wird, das heißt, wenn sie die Resozialisierung des Rechtsbrechers unterstützt, erleichtert oder fördert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0092226Dokumentnummer
JJR_19840925_OGH0002_0090OS00114_8400000_002