Norm
ABGB §1063 BRechtssatz
Ist bei der Darlehenskonstruktion der Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher infolge Rücktritts des letzteren gemäß § 3 Abs 1 KSchG unwirksam und hat dies wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage auch das Erlöschen des Vertrages des Verbrauchers mit dem Geldgeber zur Folge, hat letzterer gegen den Verbraucher in der Regel keinen Anspruch auf Rückzahlung der von ihm dem Unternehmer bezahlten Darlehensvaluta, sondern nur Anspruch auf Abtretung des Bereicherungsanspruchs des Verbrauchers gegen den Unternehmer.
Entscheidungstexte
Schlagworte
drittfinanzierter KaufEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0033823Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.05.2017