Norm
StGB §50 Abs1Rechtssatz
Ob die Erteilung einer Weisung notwendig oder zumindest zweckmäßig ist, ist auf Grund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls in Verbindung mit den realen Möglichkeiten der Weisung zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0092231Dokumentnummer
JJR_19840925_OGH0002_0090OS00114_8400000_003