Norm
StGB §50 Abs1Rechtssatz
Die Weisung, dem Gericht in periodischen Abständen ein aufrechtes Beschäftigungsverhältnis nachzuweisen, kann auch bei einem erstmals straffällig gewordenen Angeklagten, welcher derzeit ohnehin einem ordentlichen Beruf nachgeht, zweckmäßig sein. Eine solche Weisung stellt auch keinen unzumutbaren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte oder in die Lebensführung der Angeklagten dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0092237Dokumentnummer
JJR_19840925_OGH0002_0090OS00114_8400000_004