Norm
ABGB §547Rechtssatz
Die Rechtskraft der Einantwortungsurkunde bewirkt ex lege einen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigenden Parteiwechsel, durch welchen der Erbe ( Sämtliche Erben ) anstelle der verstorbenen Prozesspartei in das Verfahren eintritt ( eintreten ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0012287Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.01.2018