Norm
AußStrG §16 A1Rechtssatz
Welchen Wert die abzuschreibenden Trennstücke im Hinblick auf § 18 Abs 3 LiegTeilG haben, ist eine Beweisfrage und Ermessensfrage, sodaß die Entscheidung darüber weder richtig noch offenbar gesetzwidrig sein kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0084546Dokumentnummer
JJR_19841002_OGH0002_0050OB00054_8400000_001