RS OGH 1984/10/2 5Ob54/84, 5Ob86/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.10.1984
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Norm

AußStrG §16 A1
LiegTeilG §18

Rechtssatz

Welchen Wert die abzuschreibenden Trennstücke im Hinblick auf § 18 Abs 3 LiegTeilG haben, ist eine Beweisfrage und Ermessensfrage, sodaß die Entscheidung darüber weder richtig noch offenbar gesetzwidrig sein kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0084546

Dokumentnummer

JJR_19841002_OGH0002_0050OB00054_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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