RS OGH 1984/10/2 5Ob43/84, 5Ob99/87, 8Ob646/89, 6Ob331/97p, 1Ob11/04f, 5Ob87/04m, 5Ob80/12v

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Veröffentlicht am 02.10.1984
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Norm

MRG §16 Abs1

Rechtssatz

Die vertragliche Übernahme der Instandhaltungspflicht durch den Mieter ist mangels Vorliegens gesetzlicher Zinsbeschränkungen als zulässige Vereinbarung eines bestimmbaren (weiteren) Entgeltes für die Zurverfügungstellung des Mietgegenstandes anzusehen, die durch das MRG am 01.01.1982 nicht berührt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0069563

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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