Norm
ABGB §1295 IIf7gRechtssatz
Bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten als Betreiberin eines Campingplatzes trifft die beklagte Gemeinde jedenfalls gegenüber dem Kläger als ihrem Mieter die höhere Diligenzpflicht nach § 1299 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0026035Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.10.2021