RS OGH 1984/10/4 12Os149/84, 15Os141/88, 7Bkd6/09

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Veröffentlicht am 04.10.1984
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Norm

StGB §34 Z18

Rechtssatz

Kein Milderungsgrund angesichts des Umstandes, dass das (zugunsten der Angeklagten) wiederaufgenommene Verfahren abermals zu einem (gleichlautenden) Schuldspruch führte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0091632

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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