Norm
ABGB §1295 IId2Rechtssatz
Für das Ausmaß der Sicherungspflicht ist entscheidend, ob nach den Erfahrungen des täglichen Lebens eine naheliegende und voraussehbare Gefahrenquelle bestand. (Hier: gefährliches Aufstellen eines hohen Klettergerüstes für Kinder auf Kaltasphalt - Mischgut).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0023902Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.02.2020