Norm
AußStrG §170Rechtssatz
Die aus einem Erbteilungsübereinkommen abgeleiteten Ansprüche sind sogenannte Verschaffungsansprüche, mit welchen eine Leistung aus der Masse begehrt, also gerade die Zugehörigkeit des Leistungsgegenstandes zur Masse behauptet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0008299Dokumentnummer
JJR_19841004_OGH0002_0060OB00640_8400000_001