Norm
ABGB §1310Rechtssatz
Bereits im Verfahren über den Anspruchsgrund ist zu entscheiden, ob einem minderjährigen Beklagten trotz Bejahung seines Verschuldens mit Rücksicht auf die besonderen Umstände nach Billigkeit nicht doch nur ein Teil des Schadens zur Ersatz auferlegt werden darf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0027541Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.07.2015