Norm
StGB §39Rechtssatz
Mit einer die Annahme, daß die Voraussetzung des § 39 StGB vorliegen, aus dem Grund der Rückfallsverjährung (Abs 2) bekämpfenden Nichtigkeitsbeschwerde (Z 11) wird dann, wenn § 39 StGB vom Gericht tatsächlich nicht angewendet würde, inhaltlich der Sache nach nur der Wegfall eines Erschwerungsumstandes angestrebt, also eine Berufung ausgeführt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0091420Dokumentnummer
JJR_19841009_OGH0002_0100OS00170_8400000_001