RS OGH 1984/10/9 10Os170/84

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Veröffentlicht am 09.10.1984
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Norm

StGB §39
StPO aF §281 Abs1 Z11 C

Rechtssatz

Mit einer die Annahme, daß die Voraussetzung des § 39 StGB vorliegen, aus dem Grund der Rückfallsverjährung (Abs 2) bekämpfenden Nichtigkeitsbeschwerde (Z 11) wird dann, wenn § 39 StGB vom Gericht tatsächlich nicht angewendet würde, inhaltlich der Sache nach nur der Wegfall eines Erschwerungsumstandes angestrebt, also eine Berufung ausgeführt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0091420

Dokumentnummer

JJR_19841009_OGH0002_0100OS00170_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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