Norm
StPO §57 ARechtssatz
Urteilsfällung über einen Anklagepunkt, in Ansehung dessen das Verfahren ausgeschieden (und nicht - objektiv erkennbar - formlos wieder einbezogen) wurde, begründet insoweit Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 8 StPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0097159Zuletzt aktualisiert am
17.08.2009