Norm
ZPO §508aRechtssatz
Vertretungsrecht; außerordentliche Revision nicht angenommen:
Haftung einer GmbH & Co KG für Bestellungen, welche ihr Geschäftsführer ohne Hinweis auf ein Gesellschaftsverhältnis für seine eigene nicht protokollierte Firma tätigt, bezüglich derer er seine Geschäfte am gleichen Standort abwickelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0044519Dokumentnummer
JJR_19841009_OGH0002_0040OB01528_8400000_001