Norm
ABGB §932 IIaRechtssatz
Auch das Entgelt für ein unbrauchbares Werk kann aus dem Titel des Schadenersatzes zurückverlangt werden. (Die Frage, ob es sich hiebei um das Erfüllungsinteresse handelt, oder ob von einem weiteren Begriff des Mangelfolgeschadens ausgegangen wurde, wird ausdrücklich offengelassen.)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0018607Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021