Norm
MRG §14 Abs3Rechtssatz
Wurde eine Wohnung bereits zu Wohnzwecken benützt und demnach bezogen, so geht ein gemeinsamer Haushalt nicht dadurch verloren, daß einer der Bezieher später krankheitsbedingt abwesend ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0069817Dokumentnummer
JJR_19841018_OGH0002_0070OB00665_8400000_002