Norm
MRG §30 Abs1 ARechtssatz
Die Beschränkung des Kündigungsrechtes der Vermieter auf die Fälle eines sondergesetzlich anerkannten Kündigungsgrundes ist eine besondere Kündigungsvoraussetzung, die mit der allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzung des zulässigen Kündigungstermines und der Wahrung der Kündigungsfrist nicht verquickt werden darf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0044740Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008