RS OGH 1984/10/24 6Ob672/84

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Veröffentlicht am 24.10.1984
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Norm

MRG §30 Abs1 A
ZPO §560 A

Rechtssatz

Die Beschränkung des Kündigungsrechtes der Vermieter auf die Fälle eines sondergesetzlich anerkannten Kündigungsgrundes ist eine besondere Kündigungsvoraussetzung, die mit der allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzung des zulässigen Kündigungstermines und der Wahrung der Kündigungsfrist nicht verquickt werden darf.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 672/84
    Entscheidungstext OGH 24.10.1984 6 Ob 672/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0044740

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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