RS OGH 1984/10/30 2Ob58/84, 2Ob156/89, 7Ob275/97k, 7Ob30/01i, 2Ob282/06v

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Veröffentlicht am 30.10.1984
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Norm

ABGB §1304 BI
KFG 1967 §64 Abs1

Rechtssatz

Eine Verpflichtung des Mitfahrenden sich hinsichtlich der Lenkerberechtigung (die beim Motorfahrrad nur von der Erreichung eines bestimmten Alters abhängig ist) zu erkundigen, besteht nicht, wenn nicht Gründe vorhanden sind, auf Grund welcher ein konkreter Verdacht besteht, daß dem Lenker die Berechtigung fehlt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0065491

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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