Norm
StGB §146 DRechtssatz
Eintritt der Schädigung (und damit Vollendung) bereits mit Überlassung der Nutzung an der herausgelockten Liegenschaft (und nicht erst mit der Verbücherung des unter Täuschung abgeschlossenen Kaufvertrages).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0094563Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.05.2021