Norm
HGB §155 Abs3Rechtssatz
Bei einem Streit der Gesellschafter über die Verteilung ist das Vorliegen der Schlußbilanz nicht Voraussetzung der Prozeßführung gegen den bestreitenden Gesellschafter. Der klagende Gesellschafter muß nur seinen Anspruch nachweisen können. Das Begehren kann dahin gehen, daß die Verteilung in bestimmter Weise zu erfolgen hat. Es ist aber auch eine Feststellungsklage zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0061916Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.04.2018