Norm
ABGB §1020Rechtssatz
Der Widerruf eines Auftragsverhältnisses stellt eine Form der Auflösung des Vertrages durch den Machtgeber dar, aus der Rückschlüsse darauf, ob und in welchem Umfang das Auftragsverhältnis durch den Tod des Machthabers beendet wird, nicht gezogen werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0019864Dokumentnummer
JJR_19841107_OGH0002_0030OB00573_8400000_001