Norm
MSchG §11Rechtssatz
Eine Unterlizenz (Sublizenz) bedarf wohl nach herrschender Ansicht der Zustimmung des Markeninhabers, eine solche liegt aber bei einem Eigentumswechsel am gesamten Unternehmen nicht vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0066609Dokumentnummer
JJR_19841113_OGH0002_0040OB00383_8400000_002