RS OGH 1984/11/14 1Ob675/84, 9Ob154/00p, 3Ob285/02m, 7Ob170/11t, 3Ob167/16d

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Veröffentlicht am 14.11.1984
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Norm

UmwG §1
UmwG §5

Rechtssatz

Das UmwG ermöglicht Umwandlungen, durch die das Vermögen einer Kapitalgesellschaft unter Ausschluß der Liquidation (Abwicklung) von Gesetzes wegen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Nachfolgeunternehmer (verschmelzende Umwandlung) bzw auf das Nachfolgeunternehmen (errichtende Umwandlung) übertragen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0075703

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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