Norm
ABGB §271Rechtssatz
Ist die Beziehung eines Kollisionskurators unterblieben, obwohl der Abschluss des Vertrages zwischen dem Minderjährigen und dessen gesetzlichen Vertreter einen solchen erfordert hätte, kommt ein Vertrag nicht zustande.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0049193Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.05.2018