Norm
BAO §115Rechtssatz
Die Abgabenerklärung ist ein Anbringen des Abgabenpflichtigen in Entsprechung der ihn gemäß §119 BAO treffenden Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht. Die Behörde hat - bei Zutreffen der Voraussetzungen - auch zugunsten des Abgabepflichten von seiner Erklärung abzuweichen, was er auch noch im Rechtsmittel geltend machen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0053287Dokumentnummer
JJR_19841114_OGH0002_0010OB00033_8400000_003