Norm
ABGB §364 Abs2 B4Rechtssatz
Die Beseitigung des Deckungsschutzes durch die Rodung der für eine Straßenerrichtung benötigten ehemaligen Waldflächen, wodurch der weitere Verlauf der Luftbewegung in ihrer Art, Richtung und Intensität beeinflußt wird ( Sturmschäden ), stellt eine Immission i.S.d. § 364 Abs 2 ABGB dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0010616Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.06.2020