Norm
ABGB §918 Ib1Rechtssatz
Ein Verhalten eines Vertragspartners im Dauerschuldverhältnis, das sich insgesamt dahin qualifizieren lässt, dass er beim Geschäftspartner durch einen längeren Zeitraum im Vertrag nicht begründete Geldforderungen unter Erweckung des Eindruckes, er sei zur Stellung dieser Forderungen berechtigt, durchzusetzen versucht, berechtigt zur vorzeitigen Auflösung des Dauerschuldverhältnisses auch bei vereinbarter Unkündbarkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0018294Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.04.2019