Norm
ABGB §914 IIIhRechtssatz
Ergänzende Vertragsauslegung eines Bürgerschaftsvertrages im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag dahin, daß der Gläubiger dem Bürgen und Zahler gegenüber die Obliegenheit getroffen hat, die im Kreditvertrag vorgesehenen hypothekarischen Sicherheiten zu bewirken, etwa bestehende Ansprüche auf ein Ersatzpfand zu betreiben oder aber ein etwa bestehendes Recht zur vorzeitigen Beendigung des Kreditverhältnisses auszuüben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0018038Dokumentnummer
JJR_19841122_OGH0002_0060OB00702_8400000_002