RS OGH 1984/11/22 6Ob702/84

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Veröffentlicht am 22.11.1984
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Norm

ABGB §914 IIIh
ABGB §1360

Rechtssatz

Ergänzende Vertragsauslegung eines Bürgerschaftsvertrages im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag dahin, daß der Gläubiger dem Bürgen und Zahler gegenüber die Obliegenheit getroffen hat, die im Kreditvertrag vorgesehenen hypothekarischen Sicherheiten zu bewirken, etwa bestehende Ansprüche auf ein Ersatzpfand zu betreiben oder aber ein etwa bestehendes Recht zur vorzeitigen Beendigung des Kreditverhältnisses auszuüben.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 702/84
    Entscheidungstext OGH 22.11.1984 6 Ob 702/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0018038

Dokumentnummer

JJR_19841122_OGH0002_0060OB00702_8400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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