Norm
ASVG §333 Abs3Rechtssatz
Es kann keineswegs gesagt werden, daß dem Arbeitgeber aus der Beförderung der Arbeitnehmer und aus der Haftpflicht keine finanziellen Aufwendungen erwachsen. Denn abgesehen von den Kosten der Anschaffung der Werksomnibusse treffen den Arbeitgeber auch alle Betriebskosten, die Kraftfahrzeugsteuer und auch die Kosten der Haftpflichtversicherung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0085123Dokumentnummer
JJR_19841127_OGH0002_0040OB00051_8400000_001