Norm
ABGB §917Rechtssatz
Die in der Zahlung eines Ruhegeldes bestehene Leistung des Arbeitsgebers ist keine Schenkung, sondern ein entgeltliches Rechtsgeschäft; sie wird mit Rücksicht auf die in der Regel seit längerer Zeit bereits für den Arbeitgeber auf Grund der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Verpflichtungen des Arbeitnehmers erbrachten Arbeitsleistungen gewährt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0018064Dokumentnummer
JJR_19841127_OGH0002_0040OB00136_8400000_001