Norm
HGB §13Rechtssatz
Auch bei einem unter der Firma einer Zweigniederlassung geführten Rechtsstreit Prozeßpartei - und damit alleiniger Adressat eines gerichtlichen Unterlassungsgebotes - ist immer der Inhaber des Unternehmens selbst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0061595Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.02.2020