Norm
StGB §26Rechtssatz
Das Unterbleiben eines Einziehungausspruchs ist nichtig, wenn es aus der unrichtigen Lösung der Frage geschah, ob es sich um instrumenta vel producta sceleris handelte. Mit Berufung anzufechten ist das Unterbleiben der Einziehung, wenn es auf die unzutreffende Lösung der (Ermessensfrage) Frage zurückzuführen ist, ob die Einziehung nach der besonderen Beschaffenheit der Gegenstände geboten ist, um der Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen entgegenzuwirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0090394Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.10.2021