Norm
ABGB §1017Rechtssatz
Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung für ein von ihm für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung abgeschlossenes Rechtsgeschäft kraft Rechtsscheines entfällt jedenfalls dann, wenn für den Vertragspartner die Haftungsbeschränkung (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) im konkreten Fall keine Rolle gespielt hat, weshalb er auch mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung kontrahiert hätte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
GmbH GesmbHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0019626Dokumentnummer
JJR_19841212_OGH0002_0010OB00713_8400000_003