Norm
ABGB §466Rechtssatz
Eine Klage muß nicht ausdrücklich als Hypothekarklage (Pfandklage) bezeichnet sein, um solche gewertet werden zu können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0011456Zuletzt aktualisiert am
07.08.2008