Norm
CMR Art17 Abs4 litcRechtssatz
Sachgemäß vorgenommen ist die Verladung dann, wenn sie transportsicher erfolgt, dh, dass das Gut gegen die normalen, also bei einem ordnungsgemäßen Transport üblicherweise zu erwartenden äußeren Einwirkungen, geschützt ist. Hiezu gehören nicht nur plötzliche Bremsstöße, Auswirkungen der Fliehkraft beim Durchfahren von Kurven oder bei plötzlichen Ausweichmanövern, sondern auch Senkrechtsschwingungen als Auswirkungen schlechter Straßenverhältnisse, Schütteln, Stoßen, Scheuern, Reiben und Drücken des Gutes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0073881Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.01.2016