Norm
MilStG §7Rechtssatz
Ein Ansuchen um Befreiung von der Truppenübung oder um Verschiebung des Einrückungstermins steht der Annahme (bedingt) vorsätzlichen Handelns namentlich dann nicht entgegen, wenn das Gesuch auf falschen Angaben beruht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0087164Dokumentnummer
JJR_19850108_OGH0002_0110OS00176_8400000_001