RS OGH 1985/1/8 11Os176/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.01.1985
beobachten
merken

Norm

MilStG §7

Rechtssatz

Ein Ansuchen um Befreiung von der Truppenübung oder um Verschiebung des Einrückungstermins steht der Annahme (bedingt) vorsätzlichen Handelns namentlich dann nicht entgegen, wenn das Gesuch auf falschen Angaben beruht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0087164

Dokumentnummer

JJR_19850108_OGH0002_0110OS00176_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten