Norm
EO §71Rechtssatz
Wird nur verfügt "Edikt einschalten", ist dem nicht zwingend zu entnehmen, ob das Edikt gemäß § 71 Abs 1 EO in der zu amtlichen Kundmachungen im Lande bestimmten Zeitung oder gem § 71 Abs 2 Satz 1 EO auch noch in anderen inländischen oder in ausländischen Zeitungen veröffentlicht werden soll, so daß diese im § 131 Z 6 Geo allerdings vorgesehene schlagwortartige Verfügung unzureichend ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0002155Dokumentnummer
JJR_19850109_OGH0002_0030OB00123_8400000_002